Die Ökodesignrichtlinie ist für Kühlmöbel mit einer Direktvertriebsfunktion konzipiert, die für den Verkauf und die Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren im Einzelhandel verwendet wird, z. B. in Supermärkten. Die Richtlinie gilt nur für neu hergestellte Kühlmöbel. Kühlsysteme, Verbundanlagen und Verflüssigungssätze unterliegen dabei anderen Vorschriften.
Geräte, die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben werden, und Kühlgeräte für die Lebensmittelverarbeitung gelten nicht als Kühlmöbel mit Direktvertriebsfunktion. Auch Kühlzellen sind in dieser Richtlinie nicht enthalten.
Die Vorschriften gelten für folgende Kühlgeräte (zentralgekühlt und steckerfertig) der Eigen- und Fremdproduktion (OEM):
- Kühlmöbel (Tiefkühlung oder Normalkühlung) für Supermärkte
- Getränkekühler
- Gefrierschränke /-truhen für Eiscreme
- Gefrierschränke /-truhen für offenes Speiseeis (z.B. Eisdiele)
- Kühlautomaten
Das Ziel der Ökodesignrichtlinie ist es, Produzenten anzuleiten, Produkte mit reduziertem Energieverbrauch zu entwickeln und auf diese Weise auch die negativen Umweltauswirkungen dieser Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern
'Ökodesign' bedeutet, dass der Schwerpunkt während der Entwicklungsphase mehr auf den Energiebedarf während des gesamten Lebenszyklus und andere umweltrelevante Aspekte gelegt wird, bevor Produkte überhaupt produziert und auf den Markt gebracht werden.
Die Ökodesignrichtlinie wird durch die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie ergänzt.